Wen betrifft es?

 

Für wen gilt das BKrFQG

 

Die Grundqualifikation betrifft jeden Busfahrer, der nach dem 10.09.2008 und jeden LKW-Fahrer der nach dem 10.09.2009 seinen Führerschein der Klasse C1/C/CE bzw. D1/D/DE erworben hat.

 

Weiterbildung

 

Bus- und LKW-Fahrer, die keine Grundqualifikation durchlaufen müssen, müssen bis zum 09.09.2013(Bus) bzw. 09.09.2014(LKW) ihre Weiterbildung (35 Stunden) abgeschlossen haben.