Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

 

Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

 

Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) regelt die Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern.
Es ist am 1. Oktober 2006 in Kraft getreten und bedeutet für alle gewerblichen Bus-/ und LKW-Fahrer gravierende Veränderungen bei Aus-/ und Weiterbildung.
Durch das BKrFQG sollen die Verkehrssicherheit gesteigert und die wirtschaftliche Fahrweise der Berufskraftfahrer verbessert werden.

 

Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) regeln den Rhytmus und die Inhalte der Weiterbildungen. So werden in den 35 Stunden der Weiterbildung:

Kenntnisbereiche:

 

1. die Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln,
2. die Anwendung von Vorschriften,
3. sowie die Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung und Logistik
 
behandelt. Diese großen Punkte teilen sich in mehrere Themen auf:
 
ECO-Training
Technik mit Bremsanlage
Fahrsicherheitstraining
Ladungssicherung
Sozialvorschriften mit Einweisung in den digitalen Tachographen
Ernährungsberatung, Rückenschule, Erste-Hilfe-Auffrischung
Imageprofil Fahrer, Unternehmen
Risiken des Straßenverkehrs, Verhalten bei Notfällen, Schleusung und Kriminalität

 

Hieraus kann gewählt werden, wobei die drei großen Überpunkte mit jeweils einem Thema abgedeckt sein müssen.

 

Den Gesetzestext können Sie hier einsehen.